Erstkontakt:
In einem ca.30- minüten, kostenlosen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mich kennenzulernen, Fragen zur Therapie zu stellen und abzuklären, ob Sie mit mir arbeiten wollen.
Verschwiegenheitspflicht.
Psychotherapeutinnen sind gemäß § 15 Pthg zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluß einer Psychotherapie.